21.02.2022 - 5.1 Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle ...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Auf Grundlage des § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V vom 13. September 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 598), wählt die Stadtvertreterversammlung

 

Herrn Thomas Brüdgam

 

zur Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Bad Doberan sowie

 

Herrn Stephan Poschmann

 

zur stellvertretenden Schiedsperson der Stadt Bad Doberan für fünf Jahre.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

1

 

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=986&TOLFDNR=23294&selfaction=print