30.08.2022 - 5.8 Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Datum:
- Di., 30.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
Wortprotokoll
Herr Rachowe erläutert die BV und berichtet, dass der laufende Vertrag mit dem derzeitigen Stromanbieter 2024 auslaufen wird. Zwei Jahre vor Ablauf dieses Vertrages, ist ein neuer Vertrag mit zwanzig Jahren Laufzeit zu erstellen.
Herr Großmann fragt, was mit dem weiteren Netzausbau wie z. B. Ladeinfrastruktur und PV-Anlagen sei und ob die Möglichkeit besteht, einen eigenen Netzanbieter zu beauftragen.
Er merkt an, dass sich der Vertrag nur das bestehende Netz betreffe. Es sollte ein Passus aufgenommen werden, dass die Stadt oder Stadteigene Betriebe Strom zur Verfügung stellen darf.
Herr Dr. Kleine erläutert nach der Rederechterteilung den Konzessionsvertrag. Besteht die Möglichkeit einen eigenen Leitungsbau als Passus mit in den Vertrag aufzunehmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt:
- die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der
Stromkonzession der Stadt Bad Doberan gem. § 46 EnWG durchzuführen,
- eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der E.DIS (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46a EnWG abzuschließen (Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung),
- das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 28.09.2022 im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage Bekanntmachung),
- die Verwaltung zu beauftragen, die Stadtvertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
65,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
95,9 kB
|