05.09.2022 - 5.7 Konzept einer Landmarke als Erlebnisturm mit Ru...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Arenz erläutert die Konzeptvorstellungen und Ergebnisse der Ausschüsse von den Beschlussvorlagen 185/22 und 186/22

Herr Schellin fragt, wann der Standort des Wohnmobilstellplatzes festgelegt wird. Warum wird ein Platz für die Parkfläche gewählt, die am weitesten von der Rennbahn entfernt sei. Herr Arenz erwidert, dass dieser Kostengünstiger sei. Eine genaue Kostenaufstellung erfolge zur SVV.

Herr Scheil merkt an, dass die Anzahl der Parkplätze für die Rennen auf der Rennbahn ausgerechnet wurde. Wenn der Stellplatz am hinteren Kreisel wäre, blieben somit die Stellplätze erhalten. Zwei Toiletten, wovon sich eine auf dem Wohnmobilstellplatz und eine auf der Rennbahn befände, würde den Besucherstrom, die die Toilette aufsuchen wollen im Kassenbereich verringern. Das wäre von Vorteil.

Herr Schellin halte nichts von der Wahl des Wohnmobilstandortes und betont, dass die angenommene Besucherzahl für den Erlebnisturm erheblich seien. Dafür müssten bei den Parkplätzen doch Bäume gefällt werden, was Herr Arenz verneint. Der Turm würde auf Stelzen stehen. Er würde in die Umgebung integriert werden.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt, dem Konzept einer Landmarke als Erlebnisturm mit Rutschen und Seilbahn zuzustimmen.

Das vorliegende Konzept soll als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO in der Bauleitplanung zum B-Plan Nr. 42 „Pferderennbahn und Baumwipfelpfad“ aufgenommen werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger zur Kostenübernahme der Planung abzuschließen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis BV 185/22:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

7

1

 

Abstimmungsergebnis BV 186/22:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

2

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage