26.09.2022 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Bad Doberan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mo., 26.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rachowe erläutert die BV.
Herr Großmann weist auf den am 21.09.2022 eingereichten Änderungsantrag hin. Folgende Punkte sollten zwingend in den Städtebaulichen Vertrag mit aufgenommen werden:
- Gewerbesteuern aus dem Projekt auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bad Doberan sind an die Stadt Bad Doberan zu entrichten.
- Notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Versickerung, Retention sind durch realen Ausgleich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bad Doberan zu leisten. Kein Ausgleich in Geld und / oder Ökopunkten.
- Das gemeindliche Einvernehmen wird, ergänzend zu § 35 BauBG, nur bei Erfüllung v. g. Punkte erteilt.
Frau Hoffmeister fasst die Punkte zum Änderungsantrag zusammen und es erfolgt die Abstimmung zum Änderungsantrag.
Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
17 |
0 |
1 |
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt, für den in Anlage 1 dargestellten Bereich, den Bebauungsplan Nr. 48 „Photovoltaikanlage nördlich von Stülow“ mit der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des Verfahrens hierzu einen städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB, zur Sicherung der Finanzierung der Planung mit dem Vorhabensträger abzuschließen.
Der Beschluss soll ortsüblich bekannt gemacht werden.
Plangebietsbegrenzung
Der Planungsraum im 110m Streifen entlang der Bahntrasse von Bad Doberan in Richtung Wismar, mit einer Gesamtgröße von rund 10 ha (ca. 7 ha Gebiet Bad Doberan), umfasst die Flurstücke 102, 103, 104, 107, 108 der Stadt Bad Doberan. Eine Erweiterung der PV Anlage um die Flurstücke 102, 106 wäre möglich.
Die Planbereichsgrenzen sind der Übersicht zu entnehmen (siehe Anlage 1).
Angestrebte Planungsziele
Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von mindestens 12 MWp bis hin zu 26 MWp (bei Aufstellung der Flächenerweiterung)
Der Bebauungsplan (B-Plan) soll im zweistufigen Regelverfahren incl. einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt werden. Vor Beginn des förmlichen Verfahrens ist die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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15,4 MB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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524 kB
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