26.09.2022 - 6.1 Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschäd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Brandt fragt, ob die Nachbarkommunen auch eine Aufwandsentschädigung zahlen.

Herr Matthews berichtet, dass z. B. die Stadt Güstrow bereits das „Stiefelgeld“ zahlt. Details zu den umliegenden Gemeinden sind nicht bekannt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die „Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Doberan“.

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1000285&selfaction=print