07.11.2022 - 5.3 Klassifizierung der Nienhäger Chaussee in Bad D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lubetzki weist auf einen Schreibfehler in der Beschlussvorlage hin. Im dritten Absatz des Sachverhaltes muss es heißen: ‚Erhebung der Straßenausbaubeiträge‘.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die Klassifizierung der Nienhäger Chaussee als Innerörtliche Verkehrsstraße (IÖV) (Anlage 1 Flurkarte) und als Anliegerstraße (AS) (Anlage 2 Flurkarte).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage