07.11.2022 - 5.4 Städtebauliche Erneuerung in Bad Doberan "Altst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 07.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kamrath erläutert die BV.
Herr Firzlaff fragt, wann die Klosterstraße saniert wird. Herr Kamrath antwortet, dass dies erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Wirtschaftsgebäude erfolgen kann, da in dieser Zeit der Schwerlastverkehr über die Klosterstraße fährt.
Frau Mersjann fragt, ob die Klostermauer saniert wird. Herr Kamrath antwortet, dass dafür wahrscheinlich ein neuer Antrag gestellt wird. Der Ausschuss wünscht die Aufnahme ins nächste Maßnahmenprogramm.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt,
- dass die Gemeinde für das Programmjahr 2023 Städtebauförderungsmittel i.H. v. 2.836.000,00 € beantragt.
- das beigefügte Maßnahmenprogramm 2022/2023 (Anlage 1 Seite 1 bis 8)
- die Prioritätenliste der konkreten Einzelmaßnahmen in Form einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge (Anlage 3)
- die in 2023 fällig werdenden Förderungsmittel
318.750,00 € Programm 2020 (Eigenanteil LZ 106.250,00 €)
369.000,00 € Programm 2021 (Eigenanteil LZ 123.000,00 €)
663.750,00 € Programm 2022 (Eigenanteil LZ 221.250,00 €)
- Für den voraussichtlich abruffähigen Anteil des zum Programmjahr 2023 angemeldeten Mittelbedarfs in Höhe von 141.801,00 € (Eigenmittel 47.267,00 €) werden die Fördermittel in den Haushalt aufgenommen und die Eigenmittel bereitgestellt.
- Insgesamt werden somit 1.493.301,00 € (Eigenanteil 497.767,00 €) in den Haushalt 2023 aufgenommen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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332,9 kB
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