01.12.2022 - 3.2 Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Bebauu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arenz beantragt Rederecht für Herrn Großmann. Dies wird einstimmig erteilt.

Herr Großmann schlägt vor, dass ein Aufstellungsbeschluss statt eines Grundsatzbeschlusses vorgelegt werden sollte.

Auf Grundlage der vorliegenden BV wird abgestimmt, dass zur kommenden SVV eine neue BV, in Form eines Aufstellungsbeschlusses, vorgelegt wird.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan fasst den Grundsatzbeschluss zur Überplanung des derzeitigen B-Plan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“. Dies beinhaltet die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für eine Sonderbaufläche für Ferienhäuser gem. § 10 BauNVO zur qualitativen Verbesserung und größeren Differenzierung des touristischen Angebots und der Saisonverlängerung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger die konkreten städtebaulichen Zielsetzungen als Voraussetzung für einen Aufstellungsbeschluss zu erörtern.

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Übernahme der Kosten der Bauleitplanung abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

1

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1000569&selfaction=print