05.12.2022 - 9.6 Satzung der Stadt Bad Doberan zur Aufhebung des...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arenz erläutert die BV.

Frau Joost erklärt die Notwendigkeit der Aufhebung.

Frau Hoffmeister beantragt Rederecht für Herrn Jagdfeld. Dies wird einstimmig erteilt. Herr Jagdfeld führt aus, dass er es sich zur Aufgabe gemacht hat, Heiligendamm und Vorder Bollhagen zu entwickeln. Er ist der Meinung, dass der B-Plan 18 nicht den Wohnungsbau in Bad Doberan behindert.

Herr Fourmont bekräftigt die Vorgehensweise der Verwaltung.

Frau Mersjann beantragt die Verweisung der BV in die Ausschüsse.

 

Abstimmungsergebnis über die Verweisung der BV in die Ausschüsse:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

14

1

 

Herr Dr. Kleine warnt vor Wertverlust der Flächen.

Nachfolgender Passus soll in die BV aufgenommen werden:

Die Stadtvertreter erklären, dass sie ein parallel laufendes Verfahren zwischen Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung, BV/232/22-01, und der BV 236/22 sehen.

 

Abstimmungsergebnis zur Ergänzung der BV:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

6

 

Frau Mersjann beantragt namentliche Abstimmung.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung umfasst den vollständigen Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“ und wird wie folgt begrenzt:

 

  • im Norden durch den vorhandenen heterogenen Rand der Gartensiedlung sowie der Gemarkungsgrenze zwischen Heiligendamm und Vorder Bollhagen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Westen durch die Landesstraße L 12

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“ zur Beseitigung des Rechtsscheins.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkung: Auf Grund der Vorschriften des § 24 Kommunalverfassung M-V haben folgende Mitglieder der Stadtvertreterversammlung weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Die Stadtvertreter erklären, dass sie ein parallel laufendes Verfahren zwischen Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung, BV/232/22-01, und der BV 236/22 sehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

4

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1000575&selfaction=print