05.12.2022 - 9.7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 "Ferienha...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Joost erläutert die BV.

Es wird die Verweisung in die Ausschüsse beantragt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 „Ferienhausgebiet Heiligendamm“.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

  • im Norden durch den vorhandenen heterogenen Rand der Gartensiedlung sowie der Gemarkungsgrenze zwischen Heiligendamm und Vorder Bollhagen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Westen durch die Landesstraße L 12

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein touristisch genutztes Sondergebiet mit touristischen Einrichtungen, Spielplatzflächen, Flächen für Naherholung und Beherbergungsbetriebe in gewissem Umfang.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Bemerkung: Auf Grund der Vorschriften des § 24 Kommunalverfassung M-V haben folgende Mitglieder der Stadtvertreterversammlung weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Abstimmungsergebnis über die Verweisung der BV in die Ausschüsse:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

6

4

 

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Anlagen zur Vorlage