05.12.2022 - 9.7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 "Ferienha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mo., 05.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Beschluss:
- verwiesen
Beschluss:
- Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 „Ferienhausgebiet Heiligendamm“.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den vorhandenen heterogenen Rand der Gartensiedlung sowie der Gemarkungsgrenze zwischen Heiligendamm und Vorder Bollhagen
- im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Westen durch die Landesstraße L 12
- Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein touristisch genutztes Sondergebiet mit touristischen Einrichtungen, Spielplatzflächen, Flächen für Naherholung und Beherbergungsbetriebe in gewissem Umfang.
- Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Bemerkung: Auf Grund der Vorschriften des § 24 Kommunalverfassung M-V haben folgende Mitglieder der Stadtvertreterversammlung weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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872,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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307,6 kB
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