24.01.2023 - 6.1 Widmung der Eikboomstraße im B-Plan Nr. 2 „Gewe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Busse erläutert die BV.

Herr Firzlaff fragt, ob die Flurstücke nicht zu einem zusammengefasst werden können. Frau Busse antwortet, dass dies mit unnötigen Kosten verbunden wäre.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Widmung der „Eikboomstraße“ im B-Plan Nr. 2 gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

 

Verkehrsfläche „Eikboomstraße“ im B-Plan 2 in 18209 Bad Doberan

Gemarkung Bad Doberan, Flur 10,

Flurstücke 562/7, 561/6, 561/7, 562/9, 561/8, 561/9, 562/10, 535/3 TF, 537/1, 536/6, 536/17, 536/19, 544/14, 519/3

 

Lage der Verkehrsfläche: im Bereich des B-Planes Nr. 2 „Gewerbegebiet Eikboom“, abzweigend von der Bundesstraße B105 im Norden als Straße zur Erschließung von Gewerbeflächen im Bebauungsplan Nr. 2.

 

Festsetzung der Widmung:

I.   Klassifizierung:    Die genannte Straße ist Gemeindestraßen gemäß § 3                                                                       Abs. 3a) StrWG-MV.

II.  Funktion:            Eikboomstraße – innerörtliche Verbindungsstraße

III. Träger der Straßenbaulast: Straßenbaulastträger ist die Stadt Bad Doberan.

IV. Widmungsbeschränkungen: keine

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage