22.02.2023 - 7.2 Widmung der Straßen im B-Plan Nr. 40 „Erweiteru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Widmung der „Straßen“ im B-Plan Nr. 40 gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

 

 

Verkehrsfläche „Eikboomstraße“ und „Ellernring“ im B-Plan 40 in 18209 Bad Doberan

Gemarkung Bad Doberan, Flur 10,

Flurstück 664 - Eikboomstraße

Flurstück 612 - Ellernring

 

 

Lage der Verkehrsflächen: im Bereich des B-Planes Nr. 40 „Erweiterung Gewerbegebiet Eikboom“, abzweigend von der Eikboomstraße (Bereich B-Plan Nr. 2) im Norden und dem Parkentiner Landweg im Südwesten als Straßen zur Erschließung von Gewerbe- und Wohnflächen im Bebauungsplan Nr. 40.

 

Festsetzung der Widmung:

I.   Klassifizierung:    Die genannten Straßen sind Gemeindestraßen

     gemäß § 3 Abs. 3a) StrWG-MV.

II.  Funktion:            Eikboomstraße - innerörtliche Verbindungsstraße

     Ellernring - Anliegerstraße

III. Träger der Straßenbaulast: Straßenbaulastträger ist die Stadt Bad Doberan.

IV. Widmungsbeschränkungen: keine

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage