06.03.2023 - 7.3 Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mo., 06.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Die Wählergruppen DL und AMU reichen einen Änderungsantrag ein. Frau Brandt stellt einen Antrag auf Verweisung in die Ausschüsse. Herr Roggelin verweist auf die bereits vorhandenen Ausschussergebnisse und ist gegen eine Verweisung. Herr Arenz erläutert, dass es seitens der ECH derzeit keine Veränderungen gibt.
Abstimmungsergebnis über die Verweisung:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
13 |
4 |
3 |
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Satzung über eine Veränderungssperre ist der Vorlage als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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449,7 kB
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