06.06.2023 - 6.1 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzu...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Derer erläutert die BV. Das Amt für Raumordnung empfiehlt, auf die Änderung zu verzichten, da es zu erheblichem Konfliktpotential zwischen Gewerbetreibenden und Anwohner kommen könnte. Herr Großmann verweist auf seine im Bauausschuss vom 23.05.2023 gehaltene Präsentation und kann die Gefahr nicht nachvollziehen. Herr Großmann hält die Rücknahme für nicht notwendig. Zudem ist Herr Großmann der Auffassung, dass diese Beschlussvorlage nicht in den Wirtschaftsausschuss gehört. Er empfiehlt daher die BV lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Frau Schneider teilt die Auffassung von Herrn Großmann und würde sich auch für das urbane Gebiet aussprechen. Zumal ansonsten zusammen mit dem benachbarten Gewerbegebiet ein zu umfangreicher, reiner Gewerbekomplex entstehen würde. Frau Schneider fragt was geschehen würde, wenn der Landkreis das urbane Gebiet ablehnen würde. Herr Großmann antwortet, dass dann seitens der Stadt gut begründeter Widerspruch eingereicht werden müsste, was Zeit in Anspruch nimmt. Der Ausschuss wünscht eine Auflistung der potentiellen Investoren in ein reines Gewerbegebiet. Die Verwaltung wird das prüfen. Herr Brüdgam stellt den Antrag, die BV aus Mangel an Sachkenntnis lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die Aufhebung des Beschlusses BV/134/22 vom 07.03.2022 zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Erweiterung Gewerbegebiet Eikboom“.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis über die Kenntnisnahme:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage