26.06.2023 - 7.8 Eintragung grundbuchlicher Nutzungsrechte zur U...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mo., 26.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Kleine erläutert die BV. Herr Roggelin findet den Gedanken richtig, jedoch sei die BV zu allgemein gehalten. Eine Generaleintragung in das Grundbuch wird niemand vornehmen. Frau Brandt findet die Idee ebenfalls richtig, jedoch hält auch sie die Umsetzung für schwierig, u.a. wegen der Wertminderungen. Besser sei es, ggf. die betroffenen Teilflächen nicht zu verkaufen, sondern lediglich zu verpachten. Herr Klink gibt zu bedenken, dass die Stadt Bad Doberan in Zukunft nicht um ein flächendeckendes Fernwärmenetz herumkommt. Herr Großmann sagt, es wird ein Änderungsantrag eingereicht.
Es erfolgt eine Pause von 19:39 Uhr bis 19:45 Uhr. Herr Klink nimmt nach der Pause noch nicht wieder an der Sitzung teil, so dass nun 21 Stadtvertreter anwesend sind.
Nach der Pause wird der Änderungsantrag verlesen. Der Beschlussvorschlag in der BV reduziert sich jetzt auf den Satz: „Vor dem Verkauf städtischer Flächen muss eine Überprüfung stattfinden, ob diese Flächen eventuell für die Umsetzung des Wärme- und Erneuerbare Energien-Plan benötigt werden.“ Der daran schließende Teil des Beschlussvorschlages wird gestrichen.
Beschluss:
Vor dem Verkauf städtischer Flächen muss eine Überprüfung stattfinden, ob diese Flächen eventuell für die Umsetzung des Wärme- und Erneuerbare Energien-Plan benötigt werden. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, sind vorsorglich Leitungsrechte für erneuerbare Energien, Fernwärme sowie die Nutzung geothermaler Quellen inklusiver derer Instandhaltung, Revision und Erneuerung grundbuchrechtlich zu sichern.