29.08.2023 - 6.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert das Vorhaben. Der Eingriff in Flächen des Landschaftsschutzgebietes kommt hier weniger zum Tragen.
Fremdenverkehrseinrichtungen und Zweitwohnungen wären hier zulässig. Ebenso gastronomische und kulturelle Nebeneinrichtungen. Es sind keine öffentlichen Verkehrsflächen im Gebiet vorgesehen. Ein allgemeines Wegerecht für Fußgänger und Radfahrer ist vorgesehen. Dieses ist vertraglich zu sichern. Motorisierte Fahrzeuge müssen die vorhandene Umfahrung nehmen. Ein Rückbau der städtebaulich störenden Substanz ist notwendig. Die Ausnutzungskennziffern orientieren sich am derzeitigen Bestand. Die Gesamtflächenbilanz im gesamten B-Plangebiet ist einzuhalten. Das heißt, mehr Fläche an einer Stelle führt zu weniger Fläche an anderer Stelle.
Herr Roggelin betont, die Öffentlichkeit sollte einen Weg als Rad- und Fußweg nutzen können. Vertragliche Sicherung ist für ein Geh- und Fahrrecht erforderlich und eine Eintragung im Grundbuch notwendig. Herr Roggelin fragt zudem, ob ein Campingplatz entsprechend der Begründung möglich wäre. Herr Mahnel antwortet, dass dies hier nicht festgesetzt wird. Dieses ist eine Standardformulierung. Ein Campingplatz ist nicht vorgesehen. Der Text kann geändert werden. Es erfolgt lediglich eine Festsetzung von Ferienwohnungen und gastronomischen Einrichtungen. Herr Roggelin fragt weiter zu den Versiegelungen. Herr Mahnel antwortet, dass es hierzu bereits Untersuchungen gibt. Diese finden sich im derzeitigen Schritt noch nicht wieder. Die Gebäudehöhen mit 6 -10m haben derzeit noch eine sehr große Spanne. Eine bestandsorientierte Festsetzung könnte dazu im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Die Relevanz des Dauerwohnens für das ISEK ist zu klären.
Herr Großmann betont, dass Flächen für Nachfolgeeinrichtungen ausgewiesen werden sollten. Herr Mahnel antwortet, der Ausweis der Nutzungen ist ein Planungsziel, dessen Konkretisierung in der nächsten Phase erfolgt.
Herr Firzlaff fragt zu dem Begriff „Hotel“ (auf S. 14). Herr Mahnel antwortet, dass nach seiner Auffassung derzeit ein kleineres Hotel nach dieser Formulierung möglich wäre. Dieses wird durch die Ausschussmitglieder insgesamt nicht als kritisch angesehen. In der nächsten Phase werden die konkreten Nutzungen ausgewiesen und erneut besprochen.
Beschluss:
- Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt Bad Doberan „Gutshofareal Vorder Bollhagen“ wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
- Der Plangeltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Bad Doberan „Gutshofareal Vorder Bollhagen“ wird folgendermaßen begrenzt:
- im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung am Kühlungsborner und Doberaner Landweg,
- im Osten, Süden, Westen durch Acker- und Wiesenflächen.
Für das Plangebiet ist die Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Dauerwohnen und Tourismus sowie von Dorfgebieten und umfänglich Grünflächen und der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur vorgesehen.
Die Planziele und deren Umsetzung sind durch Abstimmung mit den Behörden und TÖB und der Öffentlichkeit vorzubereiten.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Darüber hinaus erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
o d e r: ... haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2 MB
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