29.08.2023 - 6.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel erläutert das Vorhaben. Die Aufstellungsbeschlüsse sind im Vorfeld gefasst worden. Es handelt sich um den ersten Schritt für das städtebauliche Konzept. Das Ziel ist dauerhaftes Wohnen. Die bereits vorhandene Bebauung soll dabei nicht geregelt werden. Zur bereits vorhandenen Bebauung wird ein erheblicher Teil Grünflächen als Grünzone erhalten. Es sollen maximal 45 Grundstücke mit insgesamt maximal 60 Wohneinheiten entstehen. Die Streuung beträgt ca. +/- ein Grundstück. Für die Umsetzung des B-Planes müssten Flächen dafür aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgelöst werden. Dieses muss sich im Flächennutzungsplan bei einer weiteren Änderung widerspiegeln. Bereits vorhandene Grundstücksstrukturen sollen beibehalten und fortgeführt werden.
Hinsichtlich der Landschaftsschutzgebiet-Thematik bedarf es umfassender Abstimmungen mit der Verwaltung. Die herausgelösten Flächen müssten an anderer Stelle reinkommen. Eine umfangreiche, gute Begründung muss gegenüber der Naturschutzbehörde erfolgen. Für die Grundstücke sind 60.000 m2 vorgesehen.
Herr Firzlaff betont, dass 60 Wohneinheiten eine Verdopplung der Einwohnerzahl bedeute. Er fragt, ob bereits Nachfolgeeinrichtungen wie Kita und Tagespflege bedacht wurden. Zudem betont er, dass auch Reihenhäuser ermöglicht werden sollten.
Herr Roggelin betont, dass darüber bereits viel geredet wurde. Er sieht eine Überfrachtung des Norddorfes und eine Überschreitung der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Baugrenzen.
Herr Arenz sieht das Vorhaben ebenfalls kritisch. Ein Eingreifen in das Landschaftsschutzgebiet müsste nicht sein. Zudem sieht er die Rennbahn als Veranstaltungsort gefährdet. Die BV sollte jedoch beschlossen werden, um eine Prüfung durch die Ämter zu ermöglichen.
Herr Großmann sieht das Problem, dass die Behörden den Tatbestand der Hereinnahme von Flächen nicht kennen und berücksichtigen. Er sagt zudem, dass klar sein muss, an welcher Stelle der Ausgleich des Landschaftsschutzgebietes erfolgen soll. Es muss darüber hinaus klar sein, unter welchen Bedingungen der Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet erfolgen kann. Herr Großmann spricht sich ebenfalls dafür aus, der BV zuzustimmen, damit eine Prüfung durch die Ämter erfolgen kann.
Da es sich um eine der zentralen Fragen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens handelt, fragt Herr Fourmont den Ausschuss:
Wer stimmt der Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zu unter der Bedingung, dass Ausgleichsflächen auf dem Gemeindegebiet und des Vorhabenträgers nach Abstimmung erfolgen?
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
6 |
1 |
1 |
Herr Strahlmann fragt, ob die Anforderungen zur Ver- und Entsorgung gegeben sind. Herr Mahnel bestätigt dies.
Herr Krüger betont, dass Vorder Bollhagen ca. 180 Einwohner verloren hat und damit auch die Gaststätte und andere Einrichtungen. Er befürwortet das Vorhaben ausdrücklich und sieht es als richtungsweisend.
Herr Großmann fragt, ob Vorbehaltsflächen für Nachfolgeeinrichtungen eingetragen werden können.
Herr Fourmont erteilt Herr Heynsen-Meisterlin Rederecht. Dieser betont, dass Nachfolgeeinrichtungen, so sie notwendig werden, auch in den B-Plan 45 integriert werden können. Dort sind Flächen dafür vorgesehen. Die ausgewiesenen Flächen für Wohnen lassen auch die Ansiedlung von Folgeeinrichtungen zu.
Herr Großmann besteht darauf, dass diese Flächen separat auszuweisen sein. Dieses wird jedoch verworfen, da keine zusätzlichen Flächen zu den ausgewiesenen Wohnbauflächen versiegelt werden sollen.
Herr Fourmont bittet daher im Rahmen der weiteren Bearbeitung um Abstimmung zu den vorgeschlagenen Flächen, auf denen auch Folgeeinrichtungen möglich sind.
Beschluss:
- Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Bad Doberan „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt.
- Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Bad Doberan „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ wird folgendermaßen begrenzt:
- im Nordosten: vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 35 und von
landwirtschaftlicher Nutzfläche,
- im Südosten: von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten
Wohngrundstücken am Doberaner Landweg,
- im Nordwesten: von landwirtschaftlicher Nutz- und Sonderfläche,
- im Südwesten: von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten
Wohngrundstücken am Kühlungsborner Landweg.
Die Zielsetzungen bestehen in der Entwicklung des Allgemeinen Wohngebietes und der Arrondierung des vorhandenen Bestandes und der Aufrechterhaltung und Nutzung von innerörtlichen Grünflächen. Ein weicher Ortsrand ist auszubilden.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Darüber hinaus erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Anlage
Plan, Teil A
Text, Teil B
Begründung
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
o d e r: ... haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,3 MB
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870,5 kB
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