29.08.2023 - 6.8 Optimierung und Nachverdichtung Einzelhandelsmä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Datum:
- Di., 29.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Großmann erläutert die BV.
Frau Joost betont, dass das Vorhaben gegen das Kopplungsverbot verstößt und nicht zulässig ist. Es gilt das Baurecht und wenn sich das Bauvorhaben einfügt, können keine Auflagen gemacht werden. Herr Firzlaff ist ebenfalls der Auffassung, dass das Vorhaben der BV nicht umsetzbar ist und zudem bereits ein Handelsentwicklungskonzept existiert.
Herr Krüger schließt sich dem an. Herr Roggelin stimmt den Vorrednern ebenfalls zu.
Herr Großmann bittet Frau Joost, ihm das Kopplungsverbot zuzuschicken.
Die BV wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Die Stadt Bad Doberan beschließt, daß zukünftigen Neubauten >= 750 m² Verkaufsfläche und Erweiterungen für Frische- und Discountmärkte zugestimmt werden, die mind. in gleicher Flächengröße der Baumaßnahme barrierefreien Wohnraum an gleicher Stelle geschaffen und sich die überbaute Grundfläche der vorhandenen Stellplätze nicht erhöht, durch andere Lösungen, z.B. dann Parkdeck an Stelle ebenerdigen Parkfläche. Abweichungen hiervon sind in besonders, begründeten Fällen, bei Übereinstimmung mit den Interessen der Stadtentwicklung, auf Antrag möglich, wenn eine Alternativprüfung vorliegt.