13.09.2023 - 6.7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird ein Änderungsantrag von Herrn Roggelin, Frau Timm, Herrn Klink und Herrn Dr. Kleine eingereicht, der wie folgt lautet:

Der vorliegende Vorentwurf zum B-Plan 44 der Stadt Bad Doberan wird dahingehend geändert, dass eine Bebauung nur unter Einhaltung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes, gemäß gültiger 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Doberan, möglich ist.

Der Beschlussvorschlag wird um einen neuen Punkt 3. erweitert, der wie folgt lautet:

3. Eine Bebauung ist nur unter Einhaltung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes,

gemäß gültiger 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Doberan

möglich.

Herr Großmann reicht ebenfalls einen Änderungsantrag ein. Um über diesen Änderungsantrag zu entscheiden, bittet Herr Arenz vor der SVV zu einem Gesprächstermin.

Herr Fourmont fragt, ob die Änderungen keine haushaltsmäßige Berührung haben. Herr Arenz bejaht dies.

Herr Klink würde statt einer zu pflanzenden Hecke eher den Bau einer Mauer als Lärmschutz zur Hauptstraße befürworten.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Bad Doberan „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 44 der Stadt Bad Doberan „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ wird folgendermaßen begrenzt:
    - im Nordosten: vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 35 und von

landwirtschaftlicher Nutzfläche,

- im Südosten: von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten

Wohngrundstücken am Doberaner Landweg,

- im Nordwesten: von landwirtschaftlicher Nutz- und Sonderfläche,

- im Südwesten: von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten

Wohngrundstücken am Kühlungsborner Landweg.

 

  1. Eine Bebauung ist nur unter Einhaltung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes, gemäß gültiger 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Doberan möglich.

 

  1. Die Zielsetzungen bestehen in der Entwicklung des Allgemeinen Wohngebietes und der Arrondierung des vorhandenen Bestandes und der Aufrechterhaltung und Nutzung von innerörtlichen Grünflächen. Ein weicher Ortsrand ist auszubilden.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Darüber hinaus erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Anlage

Plan, Teil A

Text, Teil B

Begründung

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

o d e r: ... haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

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Abstimmungsergebnis über Änderungsantrag:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

1

4

 

Abstimmungsergebnis gesamt:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

5

 

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Anlagen zur Vorlage