07.11.2023 - 6.1 Satzung der Stadt Bad Doberan über den Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 07.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Wortprotokoll
Herr Fricke stellt den B-Plan vor.
Die eingewachsene Ruine ist bekannt. Der Aufstellungsbeschluss ist vor einiger Zeit gefasst worden. Der Neubau ist wegen des Zustandes der Ruine genehmigungsfähig. Baugrenzen des neuen Gebäudes orientieren sich an der Lage der alten Bebauung, diese stimmen jedoch nicht exakt überein. Die Fassade des alten Stahlbades wird in der Lage beibehalten. Ein Hotel ist vorgesehen. Andere Beherbergungsformen sind nicht zulässig. Es wird 3-2-geschossig mit max. 190 Zimmern. Fußwege Richtung Jahnweg sind enthalten. Eine Wandumwandlung des mittlerweile entstandenen Waldes ist erforderlich sowie auch Ausnahmeanträge.
Der Entwurf dient dazu, diesen den Behörden zuzusenden, um deren Erfordernisse zu benennen. Stellungnahmen dazu werden abgefragt. Danach und basierend darauf erfolgt die Erstellung des Entwurfes und die nochmalige Auslegung.
Herr Arenz ergänzt: 2024 läuft die Spekulationsfrist aus. Im kommenden Jahr besteht damit auch die Möglichkeit, das Gelände zu verkaufen. Öffentliche Wege sind enthalten, das Wegerecht ist eingeräumt.
Herr Großmann sieht ein Problem hinsichtlich der Umweltaussagen, diese sind bisher zu schwammig formuliert. Viele Baumfällungen sind nötig. Es wäre besser die Bäume zu erhalten. Ein Ökokonto soll dabei herangezogen werden für Versiegelung von Flächen. Herr Großmann fragt weiter, ob nicht alle Dächer begrünt werden sollten?
Herr Fricke antwortet, dass es sich um einen Vorentwurf handelt: ASFB ist noch in Bearbeitung. Der Vorentwurf dient auch dazu, die Umweltbelange abzufragen. Ausgleichsflächen in diesem Gebiet sind nicht möglich.
Es erfolgt eine Abstimmung über ein Rederecht für Herrn Corleis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
8 |
0 |
0 |
Herr Corleis:sagt, die Versiegelung neu entspricht der alten Fläche der Versiegelung. Baumfällungen werden durch Ausgleichsmaßnahmen reguliert. Der Neubau wird an die alte Architektur erinnern.
Herr Roggelin sagt, die Entwicklung auf der Fläche ist zu begrüßen. Kann die Sichtachse tatsächlich wiederhergestellt werden? Dies wäre sehr positiv. Der Vorplatz sollte nicht mit Stellplätzen „verunstaltet“ werden. Herr Corleis antwortet, die Stellplätze liegen tiefer und sind wenig sichtbar.
Herr Harder sagt, es sollte bei konkretem Bauantrag in den Ausschuss kommen hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmen Herr Corleis stimmt dem zu.
Herr Firzlaff fragt hinsichtlich des Heilwaldes. Die Brücke ist zu teuer und wird nicht kommen. Stellplätze werden in den weiteren Ständen aufgezeigt werden.
Eine Ansicht in Anlehnung an die alte Fassade ist erforderlich. Ein Satteldach ist gewünscht und ist auch vorgeschrieben.
Ein Gründach kann als Möglichkeit aufgenommen werden, dies sollte jedoch nicht festgeschrieben werden. Es herrscht hierzu Einvernehmen im Ausschuss. Es wird festgelegt, dass das gemeindliche Einvernehmen eines Bauantrages für dieses Bauvorhaben im Ausschuss vorgelegt werden soll.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 für das Sondergebiet „Stahlbad“ und den Vorentwurf der Begründung dazu (siehe Anlagen), um damit die frühzeitigen Beteiligungen durchzuführen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden einzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
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(wie Dokument)
|
3,3 MB
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