04.12.2023 - 8.13 Betreibervertrag Kornhaus ab 1.1.2024

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Lex merkt an, dass es besser wäre, wenn es eine Entgeldordnung oder Preisliste gäbe, so dass jeder Bürger weiß was er für eine Raummiete zu zahlen hat. Herr Arenz antwortet, dass eine Entgeldordnung bewusst nicht aufgenommen wurde, da sich dies als zu starr erwies. Es folgt eine Abstimmung darüber, ob Herr Richard vom Kornhaus e.V. ein Rederecht erhält.

 

Abstimmung zum Rederecht:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

0

0

 

Herr Richard erläutert die Situation. Er sagt zudem, dass eine Entgeldordnung über den Betreibervertrag zu starr sei, da man nicht wisse wie sich die Kosten über die Jahre entwickeln. Es wird jedoch eine abrufbare Preisliste über den Verein geben, die bei Bedarf angepasst werden kann. Frau Dr. Lex antwortet, dass dies eine gute Lösung sei. Frau Timm sagt ebenfalls, dass es gut wäre, wenn die Preisliste über den Verein abrufbar sei. Eine aktuelle Preisliste ist durch den Verein zu erstellen und bekannt zu machen. Herr Dr. Kleine merkt an, dass ein Verein auch eine gewisse Freiheit benötige. Herr Polzin und Frau Brandt weisen auf einen Rechen- oder Formatierungsfehler unter Paragraf 5 hin. Herr Derer antwortet, dass es sich dabei lediglich um einen Formatierungsfehler beim Erstellen der BV/362/23-01 handelt und dass die Formatierung in der ursprünglichen BV 362/23 noch korrekt war. Diese liegt den Stadtvertretern vor. Es erfolgt eine Pause von 20:00 bis 20:10 Uhr. Frau Hoffmeister verliest einen Änderungsantrag zu §3 Abs. 4 des Betreibervertrages:

 

„Im Rahmen räumlicher und personeller Kapazitäten ist der Betreiber berechtigt, Dritten die Nutzung der Räumlichkeiten zu gestatten. Veranstaltungen der Stadt und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Bad Doberans gemäß Vereinszweck und Präambel der Anlage 2 sind dabei vorrangig zu berücksichtigen. Der Betreiber ist berechtigt, ein Mietentgeld zu vereinnahmen. Gemeinnützige Organisationen erhalten einen ermäßigten Entgeldsatz, Kindertageseinrichtungen und Schulen sind entgeldfrei. Die Entgeldordnung des Betreibers v. 1.8.2015 wird mit Inkrafttreten dieses Vertrages aufgehoben. Eine aktualisierte Preisliste ist zu erstellen. Sollten die Mieteinnahmen die Ausgaben übersteigen, so sind die Überschüsse…“

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beauftragt den Bürgermeister, den in der Anlage 1 befindlichen und ab dem 1.1.2024 gültigen Betreibervertrag samt Anlagen (die Anlage 1 der Anlage 1 der BV/362/23-01 ist gegen die Anlage 1 der Anlage 1 der BV/362/23 auszutauschen) für das Kornhaus Bad Doberan, Klosterhof 2, mit dem Kornhausverein e. V. Bad Doberan, vertreten durch Birgit Schwebs und Klaus Fricke zu schließen.

 

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Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

1

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage