12.03.2024 - 8.2 Photovoltaikanlagen-Pachtverträge für fünf Phot...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Michel erläutert die BV 414/24-01 und die BV 415/24-01. Herr Krüger fragt, ob das Vorgehen hinsichtlich der Ausschreibungsmodalitäten gesetzeskonform sei. Er sieht die Beschlussvorlagen insgesamt kritisch. Frau Michel antwortet, dass der Städte- und Gemeindetag juristisch beraten habe und alles gesetzeskonform sei. Die Pachtverträge wurden bestätigt. Durch das Pachten ist die Stadt nicht der Ausschreibung unterworfen. Zudem werden die Beschlussvorlagen bei der unteren Rechtsaufsicht eingereicht. Herr Beyer sagt, es wäre besser, den Vertrag so zu formulieren, dass der zeitliche Abschluss der Baumaßnahmen vereinbart wird. Herr Arenz antwortet, dass die Formulierung des Baubeginns innerhalb eines Jahres bereits über die sonst üblichen drei Jahren hinaus geht.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss von Photovoltaikanlagen-Pachtverträgen für fünf Dach-Photovoltaikanlagen mit der Neuen Ostseewohnpark GmbH & Co. KG (NOWP).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

1

2