04.09.2024 - 8.3 Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Arenz erläutert die BV. Herr Scheiner fragt, ob die Wertgrenzen gem. §6 aus der Mustersatzung übernommen wurden oder ob diese verändert worden sind.

Herr Arenz antwortet, dass sich diese in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages orientieren. Zudem wurden in der neuen Satzung viele Punkte vereinfacht.

Herr Rachowe erläutert zu den Vergaben, dass die Zuschlagserteilung reines Anliegen der Verwaltung ist. Eine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung zur Vergabe z.B. von Bau- oder Planungsleistungen ist nicht mehr vorgesehen. Dagegen soll Einleitung eines Verfahrens durch den Ausschuss und später die Stadtvertretung behandelt werden.

Herr Arenz sagt, dass die Entscheidung der Stadtvertretersitzung nach einem Vergabeprozess einen Verfahrensfehler bedeutet, sofern nicht der Gewinner des Vergabeverfahrens gewählt würde. Die Anpassung der Wertgrenzen ist insbesondere wegen der stark gestiegenen Baupreise erfolgt. Dadurch ist eine Handlungsfähigkeit der Verwaltung weiterhin gewährleistet. In Zukunft werden bei Vergabeverfahren oberhalb der Wertgrenzen zu Beginn des Verfahrens die Maßnahmen in den Ausschuss gebracht. Der Ausschuss wird die Vergabekriterien bewerten und damit die Prioritäten der Vergabe zum Ausdruck bringen.

Herr Scheiner bittet um Erläuterung hinsichtlich der Herleitung der Wertgrenzen zur Bewertung. Es gibt im Rahmen der Diskussion keine konkreten Änderungswünsche zu den Wertgrenzen, jedoch die Bitte, die Herleitung nochmal zu erläutern. Dieses würde im Rahmen des Hauptausschusses erfolgen. Herr Dr. Kleine regt an, den letzten Halbsatz unter §7 Absatz 1 komplett zu streichen. Demnach sollte die Stellvertretung eines Stadtvertreters nicht zwingend ein Stadtvertreter sein. Frau Schneider sagt, es sei jedoch zu beachten, dass das Meinungsbild des Ausschusses in die Stadtvertretung einfließt. Herr Dr. Kleine regt an, bei §7 Absatz 2 die Formulierung so anzupassen, dass für die Ausschussvorsitzenden die Einrichtung nur eines Stellvertreters möglich ist.

  • Den Ausschussmitgliedern ist es wichtig, dass in der Praxis viele Stadtvertreter anwesend sind, um ein abgestimmtes Meinungsbild in Bezug auf die Stadtvertretung zu ermöglichen. Es wird jedoch nicht als erforderlich angesehen, dieses explizit als Festlegung in der Hauptsatzung zu regeln, wie in (1) §7. Daher wird es weitgehend befürwortet, dem Vorschlag zu folgen.

Herr Dr. Kleine merkt an, dass unter §13: (Auflistung der Schaukästen) eventuell auf einen falschen Straßennahmen verwiesen wird (Parkentiner Landweg). Frau Busse wird dies noch einmal prüfen.

 

Die Abstimmung erfolgt unter Voraussetzung bzw. Berücksichtigung der o.g. Anpassungen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Die SVV beschließt die anliegende Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002329&selfaction=print