04.09.2024 - 8.6 Grundsatzbeschluss zur Revitalisierung der ehem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Datum:
- Mi., 04.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arenz erläutert die BV. Nach langem, überwiegendem Stillstand in Vorder Bollhagen möchte man das Dorf gern auch kulturell wieder etwas lebendiger machen. Dort haben sich derzeit 12 sehr engagierte Bürger zusammengefunden, die einen Verein gründen möchten. Zudem gab es bereits Gespräche mit Nikolaus Jagdfeld, der die Idee sehr positiv aufgenommen hat. Es handelt sich bei dieser BV zunächst lediglich um einen Grundsatzbeschluss, der das Einverständnis der Stadtvertreter zum Ausdruck bringen soll, weitere Vorbereitungen zu treffen. Herr Rachowe erläutert die Idee des ehemaligen Konsums als Dorfgemeinschaftshaus und sagt, dass die Möglichkeit hinsichtlich der Beantragung von Fördermitteln besteht und ein entsprechender Antrag bereits gestellt wurde. Zudem könnte die Teilnahme an einem Landeswettbewerb die Förderwahrscheinlichkeit erhöhen. Die Kubatur soll im dörflichen Charakter erhalten bleiben. Der Eigentümer des ehemaligen Konsums ist die ECH. Es besteht die Möglichkeit eines Erbbaupachtvertrages (25 Jahre). Herr Dr. Kleine fragt, weshalb dieses Gebäude ertüchtigt werden muss und ob ein Neubau günstiger werden würde. Herr Rachowe antwortet, dass es der Wunsch der Bevölkerung war, das Bestandsgebäude zu erhalten. Herr Scheiner betont, die Vorlage sollte konkreter sein hinsichtlich der Größe, der Räume und der Nutzung.
Herr Rachowe ergänzt, dass eine Förderung in Höhe von 65% möglich wäre.
Beauftragt werden durch diesen Beschluss zunächst erst ca. 5TEUR für eine Grundlagenermittlung. Der Beschluss zur Beauftragung des Gesamtprojektes käme später.
Herr Scheiner sagt, dass die Prüfung einer Alternative (Neubau) erfolgen sollte. Diese Forderung findet unter den Ausschussmitgliedern breite Zustimmung.
Frau Schneider sagt, die Belebung sei zu begrüßen, auch wenn Bestand reaktiviert wird. Jedoch müsse die Rolle des Vereins sicher sein und es muss klar sein was passieren soll, wenn kein Verein mehr zur Verfügung steht. Herr Arenz sagt, dass der Betrieb in diesem Fall auch durch die Touristen-Info erfolgen kann. Dieses ist jedoch nicht konkret geplant. Frau Schneider betont, dass für einen Grundsatzbeschluss noch zu viele Fragen offen sind. Beispielsweise was nach 25 Jahren geschieht, wenn der Erbpachtvertrag endet. Herr Strauß fragt, ob die Stadt 25 Jahre lang Pachtnehmer ist. Dies wird bestätigt. Der Zins richtet sich zudem nach dem Bodenrichtwert. Die Pacht wird als Spende durch die ECH erstattet. Frau Krausche betont, dass es sich heute lediglich um den Grundsatzbeschluss, nicht jedoch um einen abschließenden Beschluss zum Bauvorhaben handelt. Daher bestehe kaum Risiko. Sie bittet um Beschlussfassung. Der Dorfbevölkerung wird gezeigt, dass die Stadt hinter ihrem Wunsch steht. Eine weitere Konkretisierung erfolgt bei kommenden Beschlüssen.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung Bad Doberan beschließt vom Grundsatz her, die ehemalige Konsum Verkaufsstelle in Vorder Bollhagen zu revitalisieren und zu einem Gemeinschaftszentrum ausbauen zu lassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Erbbaupachtvertrag mit dem derzeitigen Eigentümer abzuschließen. Der Erbbaupachtvertrag ist der Stadtvertreterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Förderantrag gemäß Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL MV) beim Landkreis Rostock zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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133,8 kB
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