05.09.2024 - 8.8 1. Änderung der Feuerwehrgebührensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Matthews erläutert die BV. Frau Dr. Knöpfel fragt, ob es einen Unterschied macht ob ein Fehlalarm vorsätzlich erfolgte oder nicht. Herr Matthews antwortet, dass dies keinen Unterschied macht. Herr Roggelin fragt nach der Häufigkeit solcher Fehlalarme. Herr Matthews antwortet, dass sich die Bescheide auf insgesamt ca. 3000,00 EUR jährlich belaufen.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt die erste Änderungssatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Bad Doberan vom 30.03.2017 gemäß §5 KV M-V i.V.m. §25 Abs. 3 BrSchG M-V.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002351&selfaction=print