05.09.2024 - 8.11 Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Arenz erläutert die BV und schildert die Auffassung der bisherigen Ausschüsse, in der die BV bereits behandelt wurde. Herr Günther fragt, woher die aus seiner Sicht recht hohen Wertgrenzen unter §6 stammen. Herr Arenz antwortet, dass diese vom Städte- und Gemeindetag übernommen wurden. Herr Roggelin sagt, dass die Einwohnerfragestunde nach dem Bericht des Bürgermeisters folgen sollte. Dies sollte unter §3 Abs. 2 entsprechend geändert werden. Herr Roggelin betont zudem, dass die unter §6 genannten Wertgrenzen nicht im Verhältnis zu einer Kommune mit 13.000 Einwohner stehen. Herr Arenz antwortet, dass hier noch einmal geprüft wird, ob eine Anpassung möglich ist. Herr Rachowe sagt, dass eigentlich keine Wertgrenzen nötig wären und dies stattdessen über den Begriff „wesentlich“ geregelt werden könnte. Herr Arenz sagt, es sollte noch einmal darüber nachgedacht werden, wie §6 Absatz 3 Nummer 7 formuliert werden kann.

 

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Beschluss:

 

 

Die SVV beschließt die anliegende Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage