05.09.2024 - 8.14 Grundsatzbeschluss zur Revitalisierung der ehem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Arenz erläutert die BV. Nach langem, überwiegendem Stillstand in Vorder Bollhagen

möchte man das Dorf gern auch kulturell wieder etwas lebendiger machen. Dort haben sich

derzeit 12 sehr engagierte Bürger zusammengefunden, die einen Verein gründen möchten.

Zudem gab es bereits Gespräche mit Nikolaus Jagdfeld, der die Idee sehr positiv

aufgenommen hat. Es handelt sich bei dieser BV zunächst lediglich um einen

Grundsatzbeschluss. Herr Rachowe erläutert die Idee des ehemaligen Konsums als

Dorfgemeinschaftshaus und sagt, dass die Möglichkeit hinsichtlich der Beantragung von

Fördermitteln besteht und ein entsprechender Antrag bereits gestellt wurde. Frau Dr. Lex sagt, nach Ihrer Auffassung benötigt es zunächst einmal die Gründung des Vereins. Herr Arenz antwortet, dass die Räume letztlich allen zur Verfügung stehen würden. Falls es den Verein einmal nicht mehr gibt, könnte das Gebäude auch über die Touristinformation betrieben werden. Herr Günther fragt nach einem Nutzungskonzept und was nach Ablauf des Erbpachtvertrages (25 Jahre) geschehen soll. Herr Arenz antwortet, dass es sich hier zunächst einmal lediglich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Herr Wranik fragt, wofür genau die 5000,00 EUR vorgesehen sind. Herr Arenz antwortet, dass diese für das Gutachten zur Kostenschätzung vorgesehen sind. Herr Roggelin sagt, es müsste in der BV nicht heißen, dass der Erbpachtvertrag der Stadtvertretung vorzulegen ist, sondern der Entwurf des Erbpachtvertrages. Dies soll entsprechend geändert werden. Herr Arenz berichtet abschließend kurz über die jüngsten Gespräche mit der ECH über eine mögliche, deutlich Reduzierung der Bebauung im B-Plan 44.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertreterversammlung Bad Doberan beschließt vom Grundsatz her, die ehemalige Konsum Verkaufsstelle in Vorder Bollhagen zu revitalisieren und zu einem Gemeinschaftszentrum ausbauen zu lassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Erbbaupachtvertrag mit dem derzeitigen Eigentümer abzuschließen. Der Erbbaupachtvertrag ist der Stadtvertreterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Förderantrag gemäß Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL MV) beim Landkreis Rostock zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

0

3

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002357&selfaction=print