30.09.2024 - 6.4 Widmung Kröpeliner Straße - Stichweg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Widmung der Straße Kröpeliner Straße (Stichweg) gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

 

 

Verkehrsfläche „Kröpeliner Straße“ Stichweg in 18209 Bad Doberan

Gemarkung Bad Doberan, Flur 10, Flurstück 36/6 TF

 

 

Lage der Verkehrsflächen: abzweigend von der Ortsdurchfahrt Bad Doberan im Zuge der Bundesstraße B105 im Nordwesten als Straße zur Erschließung von Gewerbe- und Wohnflächen.

 

 

 

 

Festsetzung der Widmung:

I.   Klassifizierung:   Die genannte Straße ist Gemeindestraßen

    gemäß § 3 Abs. 3a StrWG-MV.

II.  Funktion:           Kröpeliner Straße - Anliegerstraße

III. Träger der Straßenbaulast: Straßenbaulastträger ist die Stadt Bad Doberan.

IV. Widmungsbeschränkungen: keine

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

22

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002440&selfaction=print