04.11.2024 - 5.2 Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Arenz erläutert die BV. Herr Scheel fragt, ob bzw. weshalb der Schmarlteich herausgenommen wurde. Herr Arenz lässt dies durch die Verwaltung prüfen.

 

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Laufzeit der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung Altstadt vom 07.01.1994 bis zum 31.12.2030 zu verlängern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0