04.11.2024 - 5.3 Babybegrüßungsgeld für Bad Doberan

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Knöpfel erläutert die BV. Herr Günther fragt, ob dies dann nur für Bad Doberaner Hausgeburten gilt, da die Geburtskliniken nicht zu Bad Doberan gehören. Herr Wranik ergänzt, dass deshalb der Änderungsantrag der JA! Fraktion eingereicht wurde. Herr Günther regt an, das Babybegrüßungsgeld in die bestehende Ehrenordnung aufzunehmen. Zudem wären eine automatisierte Geburtsmeldung und Auszahlung denkbar. Herr Roggelin empfindet die BV als populistisch und zudem mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden. Herr Roggelin fragt zudem, was die Motivation dahinter ist bzw. welches Ziel damit erreicht werden soll. Frau Dr. Knöpfel antwortet, dass damit ein Zeichen gesetzt werden soll, dass Kinder in Bad Doberan willkommen sind. Herr Scheel sagt, das Geld sollte besser in die Infrastruktur der Schulen und Kitas gesteckt werden. Herr Wranik wendet ein, dass Senioren auch geehrt werden und zum Teil Geld bekommen. Weshalb dann nicht auch für Neugeborene. Frau Dr. Lex sagt, 50,00 EUR wären allenfalls eine Geste. Das Geld könnte an anderer Stelle besser in die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bad Doberan investiert werden. Wenn damit Familien angezogen werden sollen, müsste dafür auch erst einmal weitere Infrastruktur hinsichtlich der Schulen und Kitas geschaffen werden. Herr Roggelin fragt noch einmal nach dem Verwaltungsaufwand. Herr Matthews antwortet, dass dies ohne zusätzliche Stelle machbar wäre. Herr Günther sagt, es sind zum jetzigen Zeitpunkt zu viele Fragen offen um darüber abstimmen zu können. Herr Arenz macht den Vorschlag an Frau Dr. Knöpfel, das Anliegen noch einmal neu im Rahmen einer Ehrenordnung einzureichen.

 

Der Änderungsantrag der JA! Fraktion lautet:

 

STREICHE:

 

Die Stadtvertretung möge beschließen, dass jedes Kind, welches ab dem 01.01.2025

in der Stadt Bad Doberan geboren wird, ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 50,00 Euro erhalten soll. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil vom Zeitpunkt der Geburt bis sechs Monate danach, seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat.

Die Auszahlung erfolgt bis zum sechsten Monat nach der Geburt.

 

SETZE:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass jedes Kind was ab dem 01.01.2025 geboren wird und seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat, ein Babybegrüßungsgeld von 50€ erhält.

Der Anspruch auf Auszahlung gilt bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung möge beschließen, dass jedes Kind, welches ab dem 01.01.2025

in der Stadt Bad Doberan geboren wird, ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 50,00 Euro erhalten soll.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil vom Zeitpunkt der Geburt bis sechs

Monate danach, seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat.

Die Auszahlung erfolgt bis zum sechsten Monat nach der Geburt.

 

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Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der JA! Fraktion:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

3

1

 

Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

6

0