04.11.2024 - 5.4 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 04.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Dr. Knöpfel erläutert die BV. Herr Günther betont, dass die Geschäftsordnung verschlankt werden sollte und dass die in dieser BV genannten Punkte im Grunde bereits enthalten sind. Herr Wranik stimmt Herrn Günther zu und bestätigt, dass dies im Grunde genommen bereits geregelt ist.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 11 Absatz 2 der am 30.09.2024 beschlossenen
Geschäftsordnung durch folgenden umformulierten und ergänzten Wortlaut zu
ersetzen.
§ 11 (2) Stadtvertreter, die gegen das Gesetz oder diese Geschäftsordnung
verstoßen, sind vom Stadtpräsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem
Ordnungsruf während einer Sitzung kann der Stadtpräsident einen Sitzungsaus-
schluss verhängen. Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftat-
bestände der Volksverhetzung (wie zum Beispiel nationalsozialistisches Gedanken-
gut), Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und ähnliches erfüllen oder
anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen
Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung
gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen direkt oder indirekt diffamierend
oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische
Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.