05.11.2024 - 6.2 Verlängerung des Durchführungszeitraums der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rachowe erläutert die BV. Im vergangenen Jahr erfolgte die Fortschreibung des ISEK. Einige Maßnahmen, wie der Rote Pavillon, Straßen am Kamp, Lindenstr etc. gehen über 2028 hinaus. Daher ist die Verlängerung für die Erlangung von Fördermitteln notwendig.

Herr Strauß fragt, ob dies mit dem Ministerium abgestimmt ist. Herr Rachowe bestätigt dies.

Herr Krüger fragt, um welche Summen es sich handelt. Frau Busse sagt, es sind ca. 30 Mio Fördermittel geflossen zuzüglich der Mittel aus privaten Maßnahmen.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Laufzeit der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung Altstadt vom 07.01.1994 bis zum 31.12.2030 zu verlängern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0