05.11.2024 - 6.4 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Di., 05.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Gipp erläutert die BV. Die Rechte der Stadtpräsidentin seien bisher nicht umfassend definiert und sollen mit dieser BV auch auf andere Tatbestände erweitert werden.
Herr Dr. Kleine sieht dies kritisch, da damit eine Entmachtung des Präsidiums einhergehe. Bisher seien nur Verstöße gegen die Ordnung enthalten, nun würde sich ein Bezug auf einen Straftatbestand darin befinden. Ein Straftatbestand kann aber durch die Präsidentin nicht direkt festgestellt werden. Herr Strauß sieht in der BV zudem eine Entkräftung der Darstellung der Volksverhetzung. Herr Gipp bietet an, den Text der Beschlussvorlage im weiteren Verfahren anzupassen. Die Abstimmung erfolgt zum unverändert vorliegenden Beschlusstext.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 11 Absatz 2 der am 30.09.2024 beschlossenen
Geschäftsordnung durch folgenden umformulierten und ergänzten Wortlaut zu
ersetzen.
§ 11 (2) Stadtvertreter, die gegen das Gesetz oder diese Geschäftsordnung
verstoßen, sind vom Stadtpräsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem
Ordnungsruf während einer Sitzung kann der Stadtpräsident einen Sitzungsaus-
schluss verhängen. Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftat-
bestände der Volksverhetzung (wie zum Beispiel nationalsozialistisches Gedanken-
gut), Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und ähnliches erfüllen oder
anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen
Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung
gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen direkt oder indirekt diffamierend
oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische
Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.