05.11.2024 - 6.4 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Gipp erläutert die BV. Die Rechte der Stadtpräsidentin seien bisher nicht umfassend definiert und sollen mit dieser BV auch auf andere Tatbestände erweitert werden.

Herr Dr. Kleine sieht dies kritisch, da damit eine Entmachtung des Präsidiums einhergehe. Bisher seien nur Verstöße gegen die Ordnung enthalten, nun würde sich ein Bezug auf einen Straftatbestand darin befinden. Ein Straftatbestand kann aber durch die Präsidentin nicht direkt festgestellt werden. Herr Strauß sieht in der BV zudem eine Entkräftung der Darstellung der Volksverhetzung. Herr Gipp bietet an, den Text der Beschlussvorlage im weiteren Verfahren anzupassen. Die Abstimmung erfolgt zum unverändert vorliegenden Beschlusstext.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt, den § 11 Absatz 2 der am 30.09.2024 beschlossenen

Geschäftsordnung durch folgenden umformulierten und ergänzten Wortlaut zu

ersetzen.

§ 11 (2) Stadtvertreter, die gegen das Gesetz oder diese Geschäftsordnung

verstoßen, sind vom Stadtpräsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem

Ordnungsruf während einer Sitzung kann der Stadtpräsident einen Sitzungsaus-

schluss verhängen. Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftat-

bestände der Volksverhetzung (wie zum Beispiel nationalsozialistisches Gedanken-

gut), Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und ähnliches erfüllen oder

anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen

Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung

gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen direkt oder indirekt diffamierend

oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische

Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

6

1