11.11.2024 - 5.1 Babybegrüßungsgeld für Bad Doberan

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Krausche erläutert die BV. Frau Lubetzki erläutert ergänzend den Änderungsantrag der JA! Fraktion. Frau Edner betont, dass das Vorhaben an sich eine gute Idee ist, jedoch gäbe es bessere Möglichkeiten zur Verwendung des Geldes, beispielsweise für Investitionen in Schulen oder allgemein für die Kinder- und Jugendarbeit. Dabei würde in etwas Bleibendes investiert. Frau Krausche ergänzt, dass die Summe mit dem nächsten Haushalt erhöht werden könnte. Frau Frenz-Römhild betont, es wäre besser das Geld zu sammeln und zum Beispiel in einen neuen Spielplatz zu investieren, von dem letztlich alle Kinder etwas haben. Herr Metelmann sieht dies ähnlich. Frau Lubetzki gibt zu bedenken, dass das Geld bei sozialschwachen Familien ggf. angerechnet werden könnte und von anderen Sozialleistungen abgezogen wird. Frau Krausche sagt, sie hat sich diesbezüglich bereits informiert. Diese Zuwendung würde demnach nicht angerechnet werden.

 

 

Der Änderungsantrag der JA! Fraktion lautet:

 

STREICHE:

 

Die Stadtvertretung möge beschließen, dass jedes Kind, welches ab dem 01.01.2025

in der Stadt Bad Doberan geboren wird, ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 50,00 Euro erhalten soll. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil vom Zeitpunkt der Geburt bis sechs Monate danach, seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat.

Die Auszahlung erfolgt bis zum sechsten Monat nach der Geburt.

 

SETZE:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass jedes Kind was ab dem 01.01.2025 geboren wird und seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat, ein Babybegrüßungsgeld von 50€ erhält.

Der Anspruch auf Auszahlung gilt bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats.

 

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Beschluss:

:

Die Stadtvertretung möge beschließen, dass jedes Kind, welches ab dem 01.01.2025

in der Stadt Bad Doberan geboren wird, ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 50,00 Euro erhalten soll.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil vom Zeitpunkt der Geburt bis sechs

Monate danach, seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat.

Die Auszahlung erfolgt bis zum sechsten Monat nach der Geburt.

 

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Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der JA!-Fraktion:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

2

0

 

Abstimmungsergebnis über die ursprüngliche BV:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

2

1