11.11.2024 - 5.2 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mo., 11.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Arenz betont, dass er das Anliegen nachvollziehen kann und grundsätzlich befürwortet. Der Schutz der einzelnen Abgeordneten würde hierdurch noch einmal genauer definiert werden. Es darf nicht sein, dass irgendwer ausgegrenzt wird. Frau Krausche sagt, es gab in den vergangenen Fraktions- und Stadtvertretersitzungen bereits einige Spitzen gegen die Vertreter Ihrer Fraktion.
Herr Warmuth nimmt ab 19:30 Uhr an der Versammlung teil. Somit sind nun 6 Fraktionsmitglieder anwesend.
Herr Warmuth vertritt die Auffassung, dass dies in der bestehenden Geschäftsordnung bereits ausreichend geregelt ist. Frau Edner sagt, ein normaler und wertschätzender Umgang untereinander sollte selbstverständlich sein und sollte keiner gesonderten Regelung bedürfen. Frau Lubetzki sagt, es wäre gut, wenn die Vorsitzenden noch einmal auf einen wertschätzenden Umgang untereinander achten und darauf auch noch einmal in Ihren Fraktionen hinwirken.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 11 Absatz 2 der am 30.09.2024 beschlossenen
Geschäftsordnung durch folgenden umformulierten und ergänzten Wortlaut zu
ersetzen.
§ 11 (2) Stadtvertreter, die gegen das Gesetz oder diese Geschäftsordnung
verstoßen, sind vom Stadtpräsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem
Ordnungsruf während einer Sitzung kann der Stadtpräsident einen Sitzungsaus-
schluss verhängen. Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftat-
bestände der Volksverhetzung (wie zum Beispiel nationalsozialistisches Gedanken-
gut), Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und ähnliches erfüllen oder
anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen
Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung
gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen direkt oder indirekt diffamierend
oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische
Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.