14.11.2024 - 5.4 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Do., 14.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Arenz betont, es sei ihm wichtig, dass innerhalb der Stadtvertretung und in den Ausschüssen grundsätzlich ein respektvoller Umgang miteinander herrscht. Spitzen oder Verächtlichmachungen gegen Mitglieder anderer Fraktionen sind nicht hinnehmbar. Herr Wranik ist der Meinung, dass dies bereits ausreichend in der bestehenden Geschäftsordnung geregelt ist und eine Neuformulierung an der Sache wenig ändern würde. Besser wäre es, wenn die Fraktionsvorsitzenden noch einmal auf ihre Mitglieder einwirken würden. Herr Scheil sagt, dass er sich der Auffassung von Herrn Arenz grundsätzlich anschließt, ist aber auch der Meinung, dass dies über die bestehende Geschäftsordnung bereits geregelt ist.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 11 Absatz 2 der am 30.09.2024 beschlossenen
Geschäftsordnung durch folgenden umformulierten und ergänzten Wortlaut zu
ersetzen.
§ 11 (2) Stadtvertreter, die gegen das Gesetz oder diese Geschäftsordnung
verstoßen, sind vom Stadtpräsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem
Ordnungsruf während einer Sitzung kann der Stadtpräsident einen Sitzungsaus-
schluss verhängen. Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftat-
bestände der Volksverhetzung (wie zum Beispiel nationalsozialistisches Gedanken-
gut), Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und ähnliches erfüllen oder
anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen
Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung
gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen direkt oder indirekt diffamierend
oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische
Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.