20.11.2024 - 6.7 Babybegrüßungsgeld für Bad Doberan

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Zu dieser Beschlussvorlage gibt es einen Änderungsantrag der JA! Fraktion (Anlage 2).

Herr Dr. Kleine hält nichts von der 6-Monatsregelung. Das Geld sollte bei Anmeldung des Kindes, beim Einwohnermeldeamt, ausgezahlt werden.

Frau Krausche teilt auf Nachfrage mit, dass dieses Geld nicht auf Sozialgeld angerechnet wird.

Herr Scheiner begrüßt die Zahlung des Begrüßungsgeldes, hält es aber nur für eine nette Geste.

Frau Schneider ist für den Einsatz des Geldes an anderer Stelle, damit es der Allgemeinheit zu Gute kommt, z. B. Spielplatz.

Herr Roggelin hält diesen Beschluss für Symbolpolitik und Populismus.

 

Abstimmungsergebnis über Änderungsantrag:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

4

0

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung möge beschließen, dass jedes Kind, welches ab dem 01.01.2025

in der Stadt Bad Doberan geboren wird, ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 50,00 Euro erhalten soll.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil vom Zeitpunkt der Geburt bis sechs

Monate danach, seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat.

Die Auszahlung erfolgt bis zum sechsten Monat nach der Geburt.

 

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Zu dieser Beschlussvorlage gibt es einen Änderungsantrag der JA! Fraktion (Anlage 2).

Herr Dr. Kleine hält nichts von der 6-Monatsregelung. Das Geld sollte bei Anmeldung des Kindes, beim Einwohnermeldeamt, ausgezahlt werden.

Frau Krausche teilt auf Nachfrage mit, dass dieses Geld nicht auf Sozialgeld angerechnet wird.

Herr Scheiner begrüßt die Zahlung des Begrüßungsgeldes, hält es aber nur für eine nette Geste.

Frau Schneider ist für den Einsatz des Geldes an anderer Stelle, damit es der Allgemeinheit zu Gute kommt, z. B. Spielplatz.

Herr Roggelin hält diesen Beschluss für Symbolpolitik und Populismus.

 

Abstimmungsergebnis über Änderungsantrag:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

4

0