09.12.2024 - 8.9 Babybegrüßungsgeld für Bad Doberan

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Gipp erläutert die BV. Herr Scheil begrüßt das Vorhaben. Herr Roggelin sagt, aus seiner Sicht ist es ein rein populistischer Antrag. Auf Grund dieser Zuwendung würden auch nicht mehr Kinder geboren. Herr Schwanbeck antwortet, es sei klar, dass dadurch nicht mehr Kinder geboren würden, dennoch sei es eine Geste der Wertschätzung. Herr Gipp sagt, das Begrüßungsgeld könne später auch erhöht werden. Herr Schwanbeck bietet der AfD an, sich dem weiterführenden Änderungsantrag der JA! Fraktion anzuschließen. Frau Dr. Knöpfel antwortet an Herrn Roggelin, dass das Wort populistisch absolut fehl am Platz ist und grundsätzlich nicht zu dem wertschätzenden Umgang innerhalb der SVV gehören sollte. Herr Gipp antwortet für die AfD Fraktion, dass sie sich dem weiterführenden Antrag der JA! Fraktion anschließt. Es wird somit ausschließlich über den Änderungsantrag der JA!-Fraktion abgestimmt. Dieser lautet ergänzend:

 

STREICHE:

 

Die Stadtvertretung möge beschließen, dass jedes Kind, welches ab dem 01.01.2025

in der Stadt Bad Doberan geboren wird, ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 50,00 Euro erhalten soll.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil vom Zeitpunkt der Geburt bis sechs

Monate danach, seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat.

Die Auszahlung erfolgt bis zum sechsten Monat nach der Geburt.

 

SETZE:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass jedes Kind was ab dem 01.01.2025 geboren wird und seinen

Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat, ein Babybegrüßungsgeld von 50€ erhält.

Der Anspruch auf Auszahlung gilt bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung möge beschließen, dass jedes Kind, welches ab dem 01.01.2025

in der Stadt Bad Doberan geboren wird, ein Babybegrüßungsgeld in Höhe von 50,00 Euro erhalten soll.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil vom Zeitpunkt der Geburt bis sechs

Monate danach, seinen Hauptwohnsitz in Bad Doberan hat.

Die Auszahlung erfolgt bis zum sechsten Monat nach der Geburt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

7

0