24.02.2025 - 7.7 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses BV/232/22...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rachowe erläutert die BV. Herr Roggelin erläutert den Änderungsantrag der UDI. Herr Klink betont, dass die BV inhaltlich viel zu oberflächlich sei und deutlich zu wenig Inhalt biete.

Herr Klink sagt, die Verwaltung sollte das Vorhaben zunächst detailliert anschauen und durchplanen. Herr Gipp ergänzt, dass der Bedarf an Wohnraum in dieser Größenordnung aus seiner Sicht nicht vorhanden sei. Er weist zudem darauf hin, dass sich Stadtvertreter, die mit der ECH in Verbindung stehen, als befangen erklären sollten. Die AfD Fraktion beantragt die namentliche Abstimmung. Herr Dr. Kleine weist auf die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen gegen die Stadt hin. Herr Klink sagt, er sehe diese Gefahr nicht. Herr Scheiner sagt, Bedarf an Wohnraum sei entsprechend der Prognose vorhanden und dies sei letztlich entscheidend. Herr Markgraf stimmt dem zu und sagt, der Investor sei zudem bereit, einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Herr Roggelin weist darauf hin, dass nicht bekannt sei, welche Zielgruppe der Investor überhaupt ansprechen wird. Es würde zunächst einmal ein Konzept benötigt. Herr Gipp sagt ergänzend, er denke nicht, dass hier bezahlbarer Wohnraum entstehen würde. Herr Klink ergänzt, dass die Umsetzung des B-Plans die Stadt bzw. deren Infrastruktur stark beeinträchtigen würde und verweist auf das ISEK. Herr Polzin betont, dass ISEK sage klar, dass auch die Ortsteile einbezogen werden sollen. Weitere Zuzüge seien wichtig. Die Infrastruktur sei ausreichend vorhanden oder könnte entsprechend ergänzt werden.

 

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Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses BV/232/22-01 vom 05.12.2022 zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“.

 

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Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag der UDI: mehrheitlich dagegen

Abstimmungsergebnis (namentlich) über die BV: mehrheitlich dafür

 

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Anlagen zur Vorlage