24.03.2025 - 5.1 Einführung Grundsteuer C

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Matthews erläutert, dass es in Bad Doberan derzeit 275 unbebaute Grundstücke gibt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Grundstücke sämtlich Baureife haben. Für das Jahr 2025 ist entsprechend des Gesetzes Aufkommensneutralität geboten. Die Grundsteuer C sollte daher nicht vor 2026 eingeführt werden. Frau Dr. Knöpfel weist darauf hin, dass mit der Grundsteuer C Bodenspekulationen vorgebeugt werden soll. Im Ausschuss besteht Einvernehmen darüber, dass die Verwaltung eine Einführung der Grundsteuer C ab 2026 prüfen möge. Zudem soll geprüft werden, ob derzeit alle unbebauten Baugrundstücke mit der Grundsteuer B besteuert sind, oder ob diese ggf. auch mit Grundsteuer A besteuert sind.

 

Abstimmung: Die Beschlussvorlage wird mehrheitlich abgelehnt.

 

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Beschluss:

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Grundsteuer C rückwirkend zum 01.01.2025 einzuführen.

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