25.03.2025 - 5.8 Vorläufiger Verzicht eines Beschlusses zur komm...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Gipp erläutert die BV. Die Wärmeplanung müsse bis Mitte 2028 umgesetzt sein. Ab dann sei man nicht mehr technologieoffen, sondern müsse mit 65% erneuerbarer Energie arbeiten. Sofort nach Inkrafttreten gebe es keine Freiheit mehr in Bezug auf die Wahl der Heizung. Dies könne den Bürgern nicht zugemutet werden.

Herr Dr. Kleine sagt, die Wärmeplanung könne dennoch gemacht werden, da es erst mit der Satzung und für Fernwärmevorranggebiete relevant würde. Auch sei ein Wärmeplan Voraussetzung für den Ausbau der städtischen Netze. Eine frühzeitige Verabschiedung ermögliche auch Druck auf die Netzbetreiber, so dass ein Netzausbau erfolgen könne, bevor viele andere Kommunen ihre Wärmepläne verabschieden. Ein frühzeitiger Netzausbau ist ein wichtiger Vorteil zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Stadt.

 

Abstimmung: mehrheitlich dagegen

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Die Stadtvertretung beschließt, den finalen Beschluss einer kommunalen Wärme-planung und die Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen nicht in 2025 zu fassen sondern ins 1. Halbjahr 2028 zu verschieben.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage