25.03.2025 - 5.6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Abstimmung: mehrheitlich befürwortet

 

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Beschluss:

 

 

  1. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan den Bebauungsplan Nr. 42 Teil 1 “Wohnmobilhafen bei der Pferderennbahn“ (ehemals unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Bad Doberan „Pferderennbahn, Baumwipfelpfad“) begrenzt:

           - im Nordosten: durch die Landesstraße (L12),

           - im Südosten: durch die Stellplatzfläche der Stellplätze für die

             Traditionspferderennbahn,

           - im Südwesten: durch Ackerflächen,

           - im Nordwesten: durch die Landesstraße (L12)

          bestehend, aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im       

         Text (Teil B), als Satzung. 

 

 

 

  1. Die Begründung inklusive Umweltbericht zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Bad Doberan – Teil 1 wird gebilligt.

  

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den

           Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Bad Doberan – Teil 1 „Wohnmobilhafen bei   

           der Pferderennbahn“ (ehemals unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt   

           Bad Doberan „Pferderennbahn, Baumwipfelpfad“) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB 

           ortsüblich bekannt zu machen.

 

 Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan den Bebauungsplan Nr. 42 Teil 1 “Wohnmobilhafen bei der Pferderennbahn“ 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung:

davon anwesend :

Ja-Stimmen  :

Nein-Stimmen  :

Stimmenthaltungen : 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

o d e r:  ... haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

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Anlagen zur Vorlage