10.04.2025 - 7.4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt den Bebauungsplan Nr. 42 Teil 1 “Wohnmobilhafen bei der Pferderennbahn“ (ehemals unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Bad Doberan „Pferderennbahn, Baumwipfelpfad“) begrenzt:
    • im Nordosten: durch die Landesstraße (L12),
    • im Südosten: durch die Stellplatzfläche der Stellplätze für die
    • Traditionspferderennbahn,
    • im Südwesten: durch Ackerflächen,
    • im Nordwesten: durch die Landesstraße (L12)

bestehend, aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung inklusive Umweltbericht zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Bad Doberan – Teil 1 wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Bad Doberan – Teil 1 „Wohnmobilhafen bei der Pferderennbahn“ (ehemals unter dem Titel Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Bad Doberan „Pferderennbahn, Baumwipfelpfad“) gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 42 Teil 1 “Wohnmobilhafen bei der Pferderennbahn“ in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung:

davon anwesend :

Ja-Stimmen  :

Nein-Stimmen  :

Stimmenthaltungen :

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

o d e r:  ... haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage