31.08.2021 - 7.1 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 44 „Woh...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Brüdgam begrüßt Herrn Heynsen-Meisterlin und übergibt ihm das Wort.

 

Herr Heynsen-Meisterlin präsentiert den derzeitigen Planungsstand. Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

Herr Markgraf fragt, ob die Gebäude der WIG mit in die Planung einbezogen werden. Herr Heynsen-Meisterlin erwidert, dass die WIG die Gebäude aufwerten will, der grundsätzliche Charakter aber erhalten bleiben soll. Die Kleingärten hinter den Gebäuden sollen als „Abstandsgrün“ erhalten bleiben.

 

Herr Jentzen möchte wissen, ob eine KiTa und Versorgungseinrichtungen geplant sind. Herr Heynsen-Meisterlin verneint dies. In dieser Phase der Planung wird dies nicht berücksichtigt. Es ist aber im allgemeinen Wohngebiet möglich, dass sich eine Tagesmutter und ein Tante-Emma-Laden ansiedelt. Der Bedarf bleibt abzuwarten.

 

Herr Warmuth hat eine Frage zur Digitalisierung. Er möchte wissen, wie hoch die Internetleistung sein wird. Herr Heynsen-Meisterlin geht davon aus, dass bis dahin eine Glasfaserleitung anliegt, vorausgesetzt, die Stadt bemüht sich darum. Die Umsetzung des Projektes wird noch 4-5 Jahre in Anspruch nehmen.

 

Herr Binning möchte wissen, ob die Häuser verkauft oder vermietet werden sollen. Er findet es dringend notwendig, den Ort zu verschönern. Er fragt auch, ob es sich bei den geplanten Wohnungen im südlichen Bereich um Ferienwohnungen handelt und wie viele Betten vorgehalten werden sollen. Herr Heynsen-Meisterlin antwortet, dass die Häuser im nördlichen Bereich verkauft werden sollen. Im südlichen Bereich sollen wahrscheinlich auch Reihenhäuser entstehen. Hier sollen Wohneinheiten teilweise verkauft oder auch vermietet werden. Das ist noch nicht entschieden. Die Investoren wollen weg von Ferienwohnungen hin zu festem Wohnen, um eine neue Dörflichkeit zu erzeugen. Das Gut soll dabei einbezogen werden. Herr Binning fragt, ob alles frei zugänglich sein wird. Herr Heynsen-Meisterlin bejaht dies.

 

Herr Arenz spricht sich für sozialen Wohnungsbau aus. Herr Heynsen-Meisterlin beteuert, dass er dem weder zustimmen, noch es ablehnen kann. Das wird sich bei der Planung ergeben. Er nimmt den Wunsch nach sozialem Wohnungsbau zur Kenntnis.

 

Herr Heynsen-Meisterlin erläutert, dass im nördlichen Bereich ein Parkplatz entstehen soll. Der Verkehr soll aus dem Ort herausgehalten werden. Herr Arenz weist darauf hin, dass heutzutage niemand auf einen Parkplatz auf seinem Grundstück verzichten wird. Die Einwohner werden den öffentlichen Parkplatz nicht nutzen. Herr Heynsen-Meisterlin merkt an, dass der Parkplatz größtenteils von Tagesgästen genutzt werden soll. Ortsfremde sollen nicht in den Ort hineinfahren.

 

Herr Markgraf gibt zu bedenken, dass den Leuten keine falschen Vorstellungen vermittelt werden sollen. Es soll so dargestellt werden, wie es ist. Es handelt sich um hochwertige Grundstücke. Eine KiTa kann den Leuten nicht versprochen werden. Die öffentliche Zugänglichkeit des Ortes muss erhalten bleiben.

 

Herr Jentzen weist auf die zu große Entfernung zwischen Parkplatz und Gut hin. Der Trend geht zum „Drive-In“. Herr Heynsen-Meisterlin informiert, dass der Standort des Hofladens in den Dorfkern, in die Nähe der Buswendeschleife versetzt werden soll. Er wünscht sich eine maximale Nichtbefahrbarkeit des Dorfes.

 

Herr Derer möchte wissen, ob es eine Begegnungsstätte geben wird. Herr Heynsen-Meisterlin erwidert, dass zentral Gastronomie, Bäckerei, Käserei etc. eingerichtet werden sollen.

 

Frau Schneider wünscht sich nicht nur schicke Häuser. Das Dorf soll lebendig werden. Eine kleine KiTa und eventuell ein Jugendclub gehören für sie dazu.

 

Herr Zeug findet es grundsätzlich gut, dass der Ort ausgebaut werden soll. Er fragt, ob die alten Häuser aus DDR-Zeiten abgerissen werden sollen. Herr Heynsen-Meisterlin antwortet, dass die Häuser saniert oder abgerissen und durch neue ersetzt werden. Herr weist darauf hin, dass noch viele Altlasten, auch Gefahrstoffe, zu entsorgen sind. Eine Analyse hat bereits stattgefunden. Es kommen immense Kosten auf den Investor zu.

 

Der Ausschuss befürwortet im Großen und Ganzen die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach den vorgelegten Entwürfen für beide Bereiche.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt für den nordöstlich des Kühlungsborner bzw. des Doberaner Landweges gelegenen Bereich des Ortsteils Vorder Bollhagen, den Bebauungsplan Nr. 44 „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ aufzustellen.

 

  1. Plangebietsbegrenzung

-          im Nordosten vom Geltungsbereich des B-Planes Nr. 35 und von landwirtschaftlicher Nutzfläche

-          im Südosten von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten Wohngrundstücken am Doberaner Landweg

-          im Nordwesten von landwirtschaftlicher Nutz- und Sonderfläche

-          im Südwesten von landwirtschaftlicher Nutzfläche und privaten Wohngrundstücken am Kühlungsborner Landweg

 

Die Planbereichsgrenzen sind der Übersicht zu entnehmen (siehe Anlagen).

 

  1. Angestrebte Planungsziele

 

-          Schaffung von Planungsrecht für eine dem Charakter des Ortes entsprechende

-          Arrondierung durch bauliche Verdichtung und Ergänzung mit Wohngebäuden bis zu Wohnungen und maximal 2 Vollgeschossen

-          Berücksichtigung und Integration der Bestandsgebäude der WIG in das städtebauliche Konzept in enger Abstimmung mit der WIG

-          Schaffung eines begrünten Ortsrandes in Form einer ca.10 bis 15 m breiten Heckenpflanzung als Ausgleich des Eingriffs und Übergang zum Landschaftsschutzgebiet (LSG Kühlung)

-          Schaffung bzw. Verbesserung der verkehrlichen und versorgungstechnischen Infrastruktur zur Erschließung bereits vorhandener und ergänzender innerer und randnaher Quartiere

-          Festlegung von ortsüblichen Grundstücksgrößen mit einer der ländlichen Lage angepassten GRZ

-          Prüfung und Benennung von städtebaulichen Missständen und deren Beseitigung

-          Prüfung auf Altlastenflächen und deren Beseitigung (siehe F-Plan Verfahren)

-          Berücksichtigung der wasserrechtlichen und umweltrechtlichen Vorgaben aus dem Verfahren zur F-Planung

-          Standortprüfung und gegebenenfalls Errichtung von zusätzlichen Spielplätzen für Kleinkinder

-          Prüfung und Erarbeitung planerischer Vorgaben zur Förderung alternativer Energiekonzepte

-          Erstellung eines Regenwasserentsorgungskonzeptes

 

  1.                                                                                                                                                                                                                                                                                  Grundlage für das planungsrechtliche Verfahren bildet das städtebauliche Konzept von 2020 für den Ortsteil Vorder Bollhagen (siehe Anhang). Insgesamt sollen, je nach Größe, ca. 60 WE entstehen.

 

  1. Der Bebauungsplan (B-Plan) soll im zweistufigen Regelverfahren incl. einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs.1 BauGB z.B. durch eine Bürgerversammlung sicherzustellen. Vor Beginn des förmlichen Verfahrens ist die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.

 

  1. Planungskosten

 

-          Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren wie:

-          Planungskosten

-          Fachgutachten

-          Besondere Leistungen (Beschlüsse, Ausschüsse...)

-          Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

-          Erschließung

 werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

  1. Im Laufe des Verfahrens ist hierzu, möglichst frühzeitig, ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage