01.02.2022 - 5.1 Priorisierung bei der Vergabe/Reservierung von ...

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Wortprotokoll

 

Herr Markgraf erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Zeug merkt an, dass für potentielle Interessenten große Hürden aufgebaut werden. Er fragt, ob die Verwaltung dem zusätzlichen Arbeitsaufwand gewachsen ist. Herr Arenz bejaht dies. Die Verwaltung befürwortet die Beschlussvorlage. Er berichtet, dass der B-Plan nebst Prioritätenliste nach Beschluss öffentlich bekannt gemacht wird. Schlussendlich entscheidet die SVV über die Grundstücksvergabe.

 

Herr Zeug weist auf die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des B-Planes durch die Verwaltung hin. Herr Arenz berichtet, dass die Kaufverträge eine Rückfallklausel enthalten werden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, dass die Stadtverwaltung verbindliche Reservierungen von Grundstücken im B-Plan 40 an Bedingungen knüpft (Anlage 1) und im Sinne der Planungshoheit durch ein öffentliches Bewerbungsverfahren eine Vorbewertung vornimmt. Diese ist den Ausschüssen und der SVV nach Erstellung zur abschließenden Bewertung bzw. Entscheidung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage