01.02.2022 - 5.4 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Di., 01.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Wortprotokoll
Herr Arenz informiert, dass die Bauverwaltung eine grobe Parzellierung festlegen muss, da die Erschließung bereits begonnen hat. Sollte die Einteilung der Flurstücke nicht zeitnah erfolgt sein, muss die Stadt die Erschließung später selbst vornehmen. Von Seiten des Wirtschaftsausschusses gab es keinen Widerspruch.
Beschluss:
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 "Erweiterung Gewerbegebiet Eikboom". Das Planungsziel besteht in der bauplanungsrechtlichen Umwandlung der Gewerbegebietsflächen (GE) in ein Urbanes Gebiet (MU nach § 6a BauNVO). Das mögliche Spektrum der Ansiedlungen soll dadurch im Vergleich zu einem Gewerbegebiet wesentlich erweitert werden. Insbesondere sollen Mietwohnungen bei Beachtung einer sozialen Durchmischung entsprechend dem Bedarf in Bad Doberan geschaffen werden. Gewerbeflächen sollen auch mit mehreren Wohneinheiten kombiniert werden können. Evtl. sind Einzelhandel, Schule und Kita zu ergänzen. Die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 40 soll beibehalten werden.
- Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 8 ha umfasst die Gewerbegebietsflächen GE 1 bis GE 5 des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 40, gelegen südlich des bestehenden Gewerbegebietes Eikboom (Bebauungsplan Nr. 2) und nördlich der Allgemeinen Wohngebiete und des Grünzuges im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 40 (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Angestrebte Planungsziele
- Schaffung von Planungsrecht für eine dem Charakter eines Urbanen Gebietes entsprechenden baulichen Verdichtung und Ergänzung mit Wohngebäuden im Geltungsbereich der 1. Änderung
- Schaffung von Möglichkeiten zur Bebauung mit Einzelhandel, Schule, Kita, Wohnen, und insbesondere mehrgeschossiger Wohnungsbau.
- Schaffung von bezahlbaren Wohnungen, kombiniert mit einem städtebaulichen
Konzept unter Einbeziehung von Gewerbe für die wirtschaftlichen Entwicklungen der Stadt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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