Beschlussvorlage - BV/187/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die „Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Doberan“.

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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Sachverhalt

 

Nach § 11 Abs. 1 des BrSchG M-V haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Die Zahlung von Entschädigungen soll der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes Feuerwehr mit der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr Rechnung tragen. Diesem Grundsatz folgend und in Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements wurde in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Doberan der nun vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet.

 

Andere Gemeinden in M-V zahlen ebenfalls schon Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Einsätzen an die Kameraden und Kameradinnen der FFW (u.a. Crivitz, Ahrenshoop, Greifswald, Wismar, Ventschow - Aufzählung nicht abschließend)

 

Es ist mit Aufwendungen in Höhe von maximal 17.500 € zu rechnen.

 

Die Stadtvertreterversammlung wird jährlich in der ersten regulären Sitzung des Jahres über die gezahlte Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Einsätzen informiert.

 

Die Aufwandsentschädigung für Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben (§ 2 Abs. 1 der beigefügten Verordnung) wurde bisher aufgrund des Beschlusses 027/2014 gezahlt. Diese Entschädigung wurde in die Satzung übernommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

12600.5019 Brandschutz-Aufwendungen für sonstige ehrenamtlich Tätige

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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