Beschlussvorlage - BV/189/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung lehnt die Zuordnung des freiwilligen 10. Schuljahres zur Buchenbergschule ab.

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Sachverhalt

 

Der Landkreis Rostock (Schulverwaltungs- und Kulturamt) hat sich am 27.05.2022 an die Stadt Bad Doberan gewendet und mitgeteilt, dass eine Beschlussfassung der Stadtvertretung notwendig ist, damit das freiwillige 10. Schuljahr an der Buchenbergschule absolviert werden kann.

 

Grundlage ist § 14 Verordnung über die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (Förderverordnung Sonderpädagogik – FöSoVO M-V) vom 12. März 2021.

 

Da die Raumkapazitäten an der Buchenbergschule komplett ausgelastet sind, ist die Aufnahme zusätzlicher Klassen nicht möglich. Eine Beschulung von Klassen in anderen Liegenschaften erscheint ebenfalls nicht zielführend und sinnvoll. Aus diesen Gründen ist eine Aufnahme der Schüler*innen für das freiwillige 10. Schuljahr nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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