Informationsvorlage - IV/002/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Information

 

Die Bauverwaltung der Stadt informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt über den beabsichtigten Abschluss von städtebaulichen Verträgen zu den B-Plänen 44 und 45 in Vorder Bollhagen und dem Sondergebiet Landwirtschaft.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Bad Doberan beabsichtigt den Ortsteil Vorder Bollhagen gemäß dem aktuellen Flächennutzungsplan in der 4. Änderung städtebaulich zu entwickeln. Hierzu wurden am 7.3.2022 durch die SVV Aufstellungsbeschlüsse für die B-Pläne Nr. 44 „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ und Nr. 45 „Gutshofareal Vorder Bollhagen“ gefasst. Weiterhin wurde festgelegt, für das Sondergebiet Landwirtschaft einen separaten städtebaulichen Vertrag zu schließen. Zur Durchführung des anstehenden Baubauungsplanverfahrens können die Vertragsparteien gemäß §11 Baugesetzbuch (BauGB) städtebauliche Verträge schließen.

 

Im § 11 BauGB heißt es hierzu unter anderem: Die Gemeinde/Stadt kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein, die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten… 

 

Da beiderseits großes Interesse an einer sachgerechten Umsetzung besteht, wird der Vorhabenträger die Planungsleistungen incl. weiterer, besonderer Leistungen und einschließlich eventuell erforderlicher Gutachten selbst und auf eigene Kosten veranlassen. Um die Kostenübernahme durch den Vorhabensträger zu sichern und die städtebaulichen Ziele festzuschreiben, sollen die Verträge zwischen der Stadt und dem Vorhabensträger geschlossen werden.

 

Nach vorliegenden entsprechenden Planungen zur Erschließung, werden darüber hinaus separate Erschließungsverträge zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossen. Diese Verträge bedürfen dann der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan und haben vor Satzungsbeschluss der jeweiligen Bebauungspläne zu erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten für Vermessung, Planung, erforderliche Fachgutachten und für die gesamte Erschließung, Verkehr und Medien, werden durch den Vorhabenträger übernommen.

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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