Informationsvorlage - IV/002/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über den beabsichtigten Abschluss von städtebaulichen Verträgen zu den B-Plänen 44 und 45 in Vorder-Bollhagen und dem Sondergebiet Landwirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Kenntnisnahme
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30.08.2022
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Sachverhalt
Information
Die Bauverwaltung der Stadt informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt über den beabsichtigten Abschluss von städtebaulichen Verträgen zu den B-Plänen 44 und 45 in Vorder Bollhagen und dem Sondergebiet Landwirtschaft.
Begründung:
Die Stadt Bad Doberan beabsichtigt den Ortsteil Vorder Bollhagen gemäß dem aktuellen Flächennutzungsplan in der 4. Änderung städtebaulich zu entwickeln. Hierzu wurden am 7.3.2022 durch die SVV Aufstellungsbeschlüsse für die B-Pläne Nr. 44 „Wohngebiet Norddorf Vorder Bollhagen“ und Nr. 45 „Gutshofareal Vorder Bollhagen“ gefasst. Weiterhin wurde festgelegt, für das Sondergebiet Landwirtschaft einen separaten städtebaulichen Vertrag zu schließen. Zur Durchführung des anstehenden Baubauungsplanverfahrens können die Vertragsparteien gemäß §11 Baugesetzbuch (BauGB) städtebauliche Verträge schließen.
Im § 11 BauGB heißt es hierzu unter anderem: Die Gemeinde/Stadt kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein, die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten…
Da beiderseits großes Interesse an einer sachgerechten Umsetzung besteht, wird der Vorhabenträger die Planungsleistungen incl. weiterer, besonderer Leistungen und einschließlich eventuell erforderlicher Gutachten selbst und auf eigene Kosten veranlassen. Um die Kostenübernahme durch den Vorhabensträger zu sichern und die städtebaulichen Ziele festzuschreiben, sollen die Verträge zwischen der Stadt und dem Vorhabensträger geschlossen werden.
Nach vorliegenden entsprechenden Planungen zur Erschließung, werden darüber hinaus separate Erschließungsverträge zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossen. Diese Verträge bedürfen dann der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan und haben vor Satzungsbeschluss der jeweiligen Bebauungspläne zu erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten für Vermessung, Planung, erforderliche Fachgutachten und für die gesamte Erschließung, Verkehr und Medien, werden durch den Vorhabenträger übernommen.
Einnahmen |
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Keine haushaltsmäßige Berührung |
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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle |
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Deckungsvorschlag |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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370 kB
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311 kB
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(wie Dokument)
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275,2 kB
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